Genießen Sie die schönsten Tage...

... in unserem gemütlichen Ferienhaus

AGB

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

"Ferienhaus am Sonnenberg"  Familie Schmidt

Widderbergweg 5

99425 Weimar

für maximal _6___ Personen incl. Kinder plus 1 Kleinkind (bis 3 Jahre bei Unterbringung im Kinderbett.)

1 Haustier, nach Absprache.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt .

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:

Bettwäsche  und Handtücher werden zur Verfügung gestellt und sind im Mietpreis enthalten. 

(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

1 PKW Stellplatz, Garten, Sitzfläche vor dem Haus mit Gartenmöbeln.

Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür-/Gartetürschlüssel.

 

§ 2 Mietzeit, An-und Abreise



(1) Das Mietobjekt wird für die zuvor vereinbarte Zeit (Buchungsbestätigung) an den Mieter vermietet.

(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16.00 und spätestens 19.00 Uhr.

(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag zwischen 08.00 und spätestens 10.00 Uhr.

 

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis beträgt pro Person /pro Nacht 30,--€, 

Kosten für Strom, Wasser, und Heizung sind inclusive.

(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

entweder  : vor Ort bei Anreise in bar. Kartenzahlung ist nicht möglich!Schecks werden nicht akzeptiert.

auf Wunsch des Mieters: Überweisung des Rechnungsbetrages im voraus. (Zahlungseingang spätestens 3 Werktage vor dem Anreisetag.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

ACHTUNG: Sollte eine Covit-19-bedingte Kündigung erfolgen müssen, ist diese für Sie kostenfrei.

Für beide Vertragspartner werden keinerlei Ersatzansprüche abgeleitet.


(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten.

Kündigung

-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1)  Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände, sowie andere Gegenstände und Einrichtungen, die zur Nutzung überlassen wurden, sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und nach Absprache besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende/besuchende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von einem Tier (Hund) in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.  Der Tierhalter haftet für Schäden.

(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus.

§ 6 Der Vermieter übernimmt  keine Haftung für:

Störungen der Wasser- und/oder Stromversorgung.

Alle Störungen und Beeinträchtigungen die außerhalb des Einflußbereiches des Vermieters liegen:Krieg, Streik, Aussperrung, innere Unruhen, Militärübungen, Naturkatastrophen, Epedemien, Allergien, Ungezieferplagen, Flug oder anderer Lärm, behördliche Anordnungen u.s.w.

Für die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Mitreisenden, soweit diese ins Mietobjekt eingebracht werden.

Für Störungen und Beeinträchtigungen, die von Nachbargrundstücken ausgehen.

Bei länger andauernder Störung der Stromversorgung, ist die ordnungsgemäße Nutzung des Hauses nicht mehr möglich, sodaß eine Kündigung des Mietverhältnisses unabdingbar ist. Der Mieter und seine Mitreisenden verlassen das Mietobjekt zeitnah. Die Schriftform der Kündigung ist nicht notwendig. Kulanz: Der Mietbetrag für die nicht genuzten  Übernachtungen wird bei Abreise erstattet.

§ 7 Gerichtstand / anzuwendendes Recht

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weimar, Thüringen, Bundesrepublick Deutschland.

§ 8 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

© Isolde Schmidt - www.ferienhaus-in-weimar.de